Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese AGBs sind Bestandteil und Grundlage der Mietverträge (Stand 10. Januar 2025)
Für Angebot, Lieferung und Leistungen von „HeyHopHurray“, vertreten durch David Siegwart, Kampstr. 26c, 45768 Marl (nachfolgend Vermieter genannt) gelten ausschließlich die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1. Der Vermieter überlässt dem Mieter die Mietsache mietweise. Mit dem Empfang des
Mietobjektes erkennt der Mieter dessen ordnungsgemäßen, sauberen und
Vertragsgerechten Zustand an. Die Benutzung der Mietsache erfolgt durch den Mieter nur im Rahmen der beigefügten Benutzerhinweise und Auf- und Abbauanleitung, welche Vertragsbestandteil werden, sowie dem Mietvertrag.
2. Die gemieteten Gegenstände sind mit gebotener Sorgfalt zu behandeln. Für Schäden, die nicht aufgrund der normalen Abnutzung entstehen, haftet der Mieter in vollem Umfang. Der Mieter haftet für von ihm zu vertretende Beschädigungen der Mietsache mit den Reparaturkosten. Bei von ihm zu vertretendem Verlust, Abhandenkommen oder Diebstahl der Mietsache haftet der Mieter mit dem Wiederbeschaffungswert. Für die Zeit eines Ausfalls der Mietsache bei notwendiger Wiederbeschaffung oder Reparatur aufgrund vom Mieter zu vertretender Beschädigung, grobe Verschmutzung, Verlust, Abhandenkommen oder Diebstahl der Mietsache ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter die dadurch bedingten Kosten und Umsatzausfälle in Rechnung zu stellen.
3. Die Mietobjekte dürfen nicht an Dritte weitervermietet werden.
4. Gefahrenübertragung und Haftung gehen für den gesamten Mietzeitraum, ab Übergabe bis zur Rückgabe des Mietobjektes, in vollem Umfange auf den Mieter über. Der Vermieter lehnt jede Inanspruchnahme ab. Jeder am Mietobjekt entstandene Schaden ist dem Vermieter unverzüglich zu melden. Der Mieter übernimmt die Haftung für alle Schadensersatzansprüche, die sich aus der Benutzung der des Mietobjektes ergeben. Er stellt den Vermieter und Eigentümer insoweit von allen eigenen und allen Ansprüchen Dritter frei. Diese sind ausschließlich vom Mieter zu regulieren. Für den ordnungsgemäßen Zustand der Mietobjektes, zum Zeitpunkt des Mietbeginns, ist der Vermieter verantwortlich. Der Vermieter übernimmt keine Haftung, wenn das Mietobjekt aus irgendwelchen Gründen (z.B. Beschädigung durch Vormieter, Defekt der Hüpfburg oder des Aggregates) nicht zur Verfügung gestellt werden.
5. Der Mieter ist verpflichtet, eine Beschädigung oder Fehlfunktion des Mietobjektes dem
Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Kommt der Mieter dieser Pflicht nicht nach, erlischt insofern sein Gewährleistungsrecht. Das Mietobjekt darf weder vom Mieter noch von dritten Personen geöffnet oder repariert werden. Aufgetretene Schäden am Mietgerät, die der Mieter zu vertreten hat, werden auf Kosten des Mieters von einem Fachbetrieb instandgesetzt.
6. Der Vermieter haftet nicht für Sach- oder Personenschäden des Mieters oder Dritter, die in Zusammenhang mit der Bedienung und Benutzung der Mietgeräte stehen.
7. Mündliche Nebenabreden und nachträgliche Vertragsänderungen haben nur Gültigkeit, wenn sie von dem Vermieter schriftlich bestätigt werden. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte der Vertrag eine Regelungslücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.
8. Bei Übergabe wird eine Kaution fällig (die Höhe der Kaution ist in der Artikelbeschreibung und im Mietvertrag festgelegt.). Die Kaution ist bei Abholung in bar, pro Mietartikel, zu hinterlegen und wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe wieder in bar ausgehändigt. Bei Hüpfburgen muss der Mieter, bei Rückgabe, die gereinigte Hüpfburg (per Foto oder kurzem Handyvideo) dokumentieren und dem Vermieter bei Rückgabe vorlegen. Liegt kein Nachweis vor, wird die Kaution einbehalten. Dies wird, nach Prüfung der Hüpfburg durch den Vermieter – an den Mieter per paypal, Banküberweisung oder bar zurückerstattet. Sollte der zurückgegebene Mietartikel Mängel aufweisen (Nässe, Verschmutzungen), wird die Kaution ganz oder teilweise einbehalten.
9. Alle angegebenen Preise sind Gesamtpreise ohne ausgewiesene gesetzliche Mehrwertsteuer (als Kleinunternehmer §19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) wird die Umsatzsteuer nicht berechnet) zuzüglich der anfallenden Mietkaution. Die Preise entnehmen Sie bitte der jeweiligen Artikelbeschreibung.
10. Verpflichtungen des Mieters:
- Volljährige Beaufsichtigungsperson während der Dauer der Nutzung
- Bereitstellung eines geeigneten Stromanschlusses mit 220V, abgesichert nach 16A.
- Ausreichenden Versicherungsschutz (z.B. Haftpflichtversicherung).
- Bei Buchung über Nacht: Gewährleistung von Sicherheit unserer Mietobjektes (z.B.
vor Diebstahl, Vandalismus, Umwelteinflüssen – Regen, Sturm usw.)
- Behandlung der Mietsache gemäß Benutzerhinweisen und Mietvertrag
- Reinigung des Mietobjektes (Hüpfburg) – vor Abbau gemäß Mietvertrag
11. Verbrauchsmaterial ist keine Kommissionsware.
12. Der Mieter ist damit einverstanden, dass ihn betreffende Daten, soweit sie für die
ordnungsgemäße Abwicklung der Aufträge erforderlich sind, vom Vermieter gespeichert werden.
Stand: 10. Januar 2025
